Haben Sie Fragen?
Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen. Falls Sie eine Frage haben, die wir hier noch nicht beantwortet haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail. Vielen Dank.
Freie Wohnungen in unserer Genossenschaft finden Sie hier oder unter www.homegate.ch. Falls derzeit keine ausgeschrieben sind, besuchen Sie bitte regelmässig unsere Webseite. Achtung: Wir führen keine Warteliste!
Bitte bewerben Sie sich auf eine ausgeschriebene Wohnung mit einem komplett ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformular. Dieses finden Sie in unserem Download-Bereich. Darüber hinaus benötigen wir einen aktuellen Betreibungsauszug von allen Personen, die sich mit bewerben sowie einen aktuellen Steuerausweis.
Beachten Sie bitte, dass falls wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen können, Sie keine Absage von uns erhalten.
Frei werdende Wohnungen werden auf unserer Homepage oder unter www.homegate.ch ausgeschrieben. Nach Eingang und Prüfung der Bewerbungen werden max. 5 Kandidaten zu einer Wohnungsbesichtigung und anschliessendem Bewerbungsgespräch mit der Vermietungskommission eingeladen. Als letzte und wichtigste Instanz fällt sie den massgebenden Entscheid über die Vergabe der Wohnungen und die Aufnahme neuer Mieter.
Wenn sich der Platzbedarf ändert (Familienzuwachs, Reduktion der Mitbewohner), kann ein schriftlicher Antrag auf eine grössere oder kleinere Wohnung bei der Verwaltung gestellt werden. Dieser wird bei Verfügbarkeit priorisiert behandelt. Ein interner Wechsel in eine gleich grosse Wohnung kann frühestens nach 5 Jahren beantragt werden. Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet die Vermietungskommission oder situativ der Gesamtvorstand.
Die BSH Depositenkasse ist ausschliesslich für Genossenschafter*innen vorgesehen. Die Verzinsung von 2% auf Eiunlagen bis CHF 20‘000 ist seit 1.1.2021 gültig. Einlagen über CHF 20‘000 werden ab 1.1.2021 mit 0% verzinst. Für jedes Familienmitglied kann eine eigene Depositenkasse eröffnet und so noch flexibler gespart werden. Ein Bezug der Einalgen oder Auflösung ist gemäss Reglement und unter Einhaltung der Fristen weiterhin wie üblich möglich.
Hier gibt es das aktuelle Reglement.
Nein. Leider ist es uns nicht möglich eine Warteliste zu führen. Bitte schauen Sie regelmässig auf unserer Webseite, ob wir eine freie Wohnung haben.
Sie werden Genossenschafter*in, wenn Sie bei uns einziehen. Falls Sie nicht bei uns wohnen, ist es nicht vorgesehen, dass Sie Genossenschafter*in der BSH werden können.
Vielen Dank, dass Sie in einer unserer Kommissionen mitmachen wollen. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an die Verwaltung, die Ihre Anfrage gerne weiterleitet.
Es stehen in den drei Siedlungen Parkplätze in den Tiefgaragen zur Verfügung, die gemietet werden können. Bitte fragen Sie in der Verwaltung an, ob derzeit ein Parkplatz frei ist.
Ja, auch wenn nur eine Wand gestrichen wird oder sonstiges mit ihr gemacht wird ist dies eine bauliche Veränderung und bedarf einer Bewilligung. Bitte sprechen Sie dies kurz mit unserer Verwaltung ab.
Ja, dies ist theoretisch möglich, allerdings nur nach vorheriger Bewilligung durch die Verwaltung.
Ja, dies ist möglich, allerdings müssen dabei bestimmte Regeln eingehalten werden. Diese können Sie in der Verwaltung erfahren – hier muss die Untervermietung auch genehmigt werden.
Hunde sind generell bei uns nicht erlaubt. Katzen sind nach Bewilligung erlaubt. Für kleine Haustiere bedarf es keiner Bewilligung.
SERVICE DESK
In unserem Service Desk finden Sie einfach und schnell alle wichtigen Bereiche, Unterlagen und Informationen. Von Reparaturmeldung über oft gestellte Fragen hin zum letzten Jahresbericht oder dem Mieterreglement als Download: bitte hier entlang!
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Bau- und Siedlungsgenossenschaft Höngg
Frankentalerstrasse 20 a
8049 Zürich
Telefon 043 818 48 73
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