Die BSH Depositenkasse – jetzt noch attraktiver!
Die BSH Verwaltung und der Vorstand haben sich entschlossen, die Depositenkasse noch attraktiver für Kleinsparer und Familien zu machen. Die Verzinsung wurde zum 1.1.2021 auf 2% erhöht.
Wir sind stolz, dass die BSH einen deutlich höheren Zinssatz ermöglicht, als man aktuell z.B. bei der Bank bekommt. Die generelle Niedrigzinsphase zwingt uns jedoch auch, sehr hohe Einlagen nicht mehr wie bisher zu verzinsen. Mit der Anpassung des Zinssatzes wurden auch Neuerungen eingeführt, welche die Überarbeitung des Reglements notwendig machten. Beispielsweise kann man „neu“ für jedes Familienmitglied eine eigene Depositenkasse eröffnen und so noch flexibler sparen. Das aktuelle Reglement gibt es hier.
Die Anpassungen im Einzelnen:
Seit 1.1.2021 wurde die Verzinsung von 1.5% auf 2% erhöht
Diese Verzinsung kommt auf Einlagen bis zu CHF 20‘000 zu
Es ist möglich, pro Familienmitglied bzw. je Bewohner*in einer Wohnung, eine eigene Depositenkasse zu führen
Einlagen über CHF 20‘000 werden seit 1.1.2021 mit 0% verzinst
Kontoinhaber soll i.d.R. nur eine Person sein, Vollmachten sind weiterhin möglich
Ein Bezug der Einalgen oder Auflösung ist gemäss Reglement und unter Einhaltung der Fristen weiterhin wie üblich möglich.
Wir freuen uns, mit der BSH Depositenkasse ein solides Sparinstrument für unsere Bewohner*innen anbieten zu können. Jederzeit können Sie sich auf unserer Geschäftsstelle oder per Telefon zum Thema Depositenkasse beraten lassen.
WEITERE BERICHTE
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